[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. 1) Mit einer Spitze abnehmen. So spitzen die Mäurer einen hervor ragenden Stein ab, wenn sie ihn mit der Zweyspitze abhauen. 2) Der Spitze berauben. 3) Gehörig spitz machen. So auch die Abspitzung.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_0_875
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