
Abstimmungsmehrheit, die mehr als die Hälfte aller abgegebenen Stimmen (mind. 50 Prozent plus 1 Stimme) umfasst.
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Absolute Mehrheit siehe Mehrheit
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40014

absolute Mehrheit, mehr als 50 % der abgegebenen Stimmen oder der Zahl der gesetzlichen Mitglieder (Wahlrecht).
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

bei Abstimmungen: 1. mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen; - 2. mehr als die Hälfte der Stimmberechtigten, z. B. im Deutschen Bundestag bei der Wahl des Bundeskanzlers ; Gegensatz: relative Mehrheit . Mehrheitsprinzip .
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42303

Bei Abstimmungen und Wahlen, die eine absolute Mehrheit verlangen, muss mehr als die Hälfte aller möglichen Stimmen das Ergebnis tragen.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42333

Für einige Entscheidungen des Parlaments ist eine absolute Mehrheit erforderlich. Diese umfasst die Hälfte aller möglichen Stimmen, also der Gesamtzahl der Sitze, plus eine Stimme. Das sind bei derzeit 785 Abgeordneten 393 Stimmen.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42502

Mehr als die Hälfte der Mitglieder. Die absolute Mehrheit ist z.B. erforderlich, um den Ministerpräsidenten zu wählen.
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Die absolute Mehrheit ist erreicht, wenn mehr als die Hälfte, also über 50 Prozent aller Abgeordneten für einen Vorschlag stimmen. So ist beispielsweise für die Wahl des Ministerpräsidenten im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit erforderlich.
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Von einer absoluten, im Gegensatz zu einer relativen, Mehrheit spricht man bei Abstimmungsergebnissen, wenn mehr als die Hälfte der Abstimmenden sich für ein Ergebnis entschieden hat. Beispiel: 1957 hat die CDU/CSU unter Konrad Adenauer bei Bundestagswahlen 50,2 % der Stimmen und damit erst- und letztmalig die absolute Mehrheit erreicht. Für den...
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https://www.lexexakt.de/glossar/absolutemehrheit.php

Die Absolute Mehrheit wird als Abstimmungsverhältnis auf EU-Ebene bei Abstimmungen im Europäischen Parlament verwendet. Wenn mehr als 50% der Abgeordneten eine Maßnahme befürworten kann man von einer absoluten Mehrheit sprechen. Grundsätzlich bedeutet das 378 von 754 Mitgliedern des Europäischen Parlaments.
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https://www.parlament.gv.at/PERK/GL/EU/A.shtml
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