
Wertminderung des Goodwill. Der Goodwill wird (z.B. aufgrund gesetzlicher Regelungen) abgeschrieben, indem der Buchwert der Beteiligung auf die Perioden der voraussichtlichen Nutzung verteilt wird oder indem ein Impairmenttest durchgeführt wird und der Buchwert der Beteiligung anschließend ggf. außerplanmäßig abgeschrieben wird
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