
Sie kommt vor, wenn die tatsächliche - aus Gründen des Besitzschutzes - gezahlte Rente höher ist als die Rente, die jährlich anzupassen ist. Der Mehrbetrag wird dann um die Erhöhungsbeträge aus der Rentenanpassung abgeschmolzen bzw. aufgezehrt. Eine echte Erhöhung der Rente ergibt sich erst, wenn der Mehrbetrag insgesamt durch die Rentenanpa...
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