[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. 1) Eigentlich, so viel als abmahlen. Eine Person, eine Blume abschildern. Noch mehr aber, 2) figür- lich, in der edlern und höhern Schreibart, sinnlich abbilden. Mit einem Gesichte, auf dem alle Furien abgeschildert sind. Diese Thräne, diese Seufzer, diese Sprache der Natur...
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(Text von 1910) Abschildern
1). Schildern
2). Beschreiben
3). Da
abschildern und
schildern von der Malerei (eig. von der Wappenmalerei auf dem Schilde) entlehnt ist,
beschreiben (d. i. eigentlich
aufzeichnen) hingegen vom Schreiben, und Gemälde uns einen Gegenstand lebhafter und anscha....
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