
Mit Abrisskündigung wird eine über Mietwohnraum ausgesprochene Kündigung wegen eines geplanten Abrisses oder Rückbaus bezeichnet. Zulässig soll die Abrisskündigung sein, wenn das Gebäude überwiegend leer steht, das Gebäude laut städtebaulicher Planung beseitigt werden soll und dem Mieter vergleichbarer und verfügbarer Wohnraum nachgewies...
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