
Die Standardform der Abnahme, bei der Auftragnehmer und Bauherr die Immobilie gemeinsam begehen, Mängel, unerledigte Arbeiten etc. erfassen oder günstigenfalls die sachgerechte und vollständige Ausführung vereinbarter Leistungen feststellen. Das regelhaft erstellte Begehungsprotokoll ist von beiden Parteien zu unterschreiben.
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https://www.stalys.de/data/ix04.htm
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