[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. 1) Durch Läugnen zu berauben, zu bestreiten suchen. Einem eine Schuld, ein anvertrautes Gut abläugnen. 2) Wider besseres Wissen verneinen. Einem alles Gute abläugnen. Er schämte sich nicht, es mir abzuläugnen, zu läugnen, daß er es gesagt, empfangen habe u.s.f. Daher di...
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