
Verwaltungsakt, mit dem die Ausgangsbehörde selbst einem Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt entsprechend dem Begehren Widerspruchsführers abändert. Wird gegen einen Verwaltungsakt ein Widerspruch eingelegt, erhält im Widerspruchsverfahren zunächst die Behörde, die ...
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Mit Abhilfebescheid wird der auf einen Widerspruch ergehende Bescheid bezeichnet, mit dem die Ausgangsbehörde dem Antrag des Widerspruchsführers folgt. Aufbau • Bezeichnung als Abhilfebescheid • Entscheidung (vollständige oder teilweise Aufhebung des angefochtenen Bescheids) • Kostenentscheidung • Begründung Muster Stadt H...
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