
Die Abgrabungsgesetze der deutschen Bundesländer regeln die oberirdische Gewinnung von Bodenschätzen in Tagebauen, soweit sie nicht dem Bergrecht unterliegen und nach dem Bundesberggesetz zu behandeln sind. Es geht hier insbesondere um Kies, Sand, Ton, Lehm, Kalkstein, Dolomit, sonstige Gesteine, Torf und Moorschlamm. == Weblinks == === Beispiel...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Abgrabungsgesetz
(Deutschland) Ein in Länderverantwortung aufgestelltes gesetzliches Regelwerk in Bezug auf den oberflächennahen Abbau bzw. die im Tagebau betriebene Gewinnung von Bodenschätzen. Diese Landesgesetze betreffen Abgrabungen, die weder bundesrechtlich geregelt noch nach dem Bergrecht zu behandeln sind.
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https://www.stalys.de/data/ix04.htm
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