Abgesang. Begriff aus dem Regelwerk der Meistersinger. Er bezeichnet den Schlußteil einer Stollenstrophe des ma. Meistersangs, der länger als jeder Stollen des Aufgesangs, aber kürzer als beide Stollen zusammen und rhytmisch wie melodisch anders als diese gestaltet ist. Von 'http://u0028844496.use... Gefunden auf https://www.mittelalter-lexikon.de/