[Achtung: Schreibweise von 1811] partic. pass. von absenden, welches aber vornehmlich als ein Substantiv üblich ist, und jemanden bezeichnet, der von einem Staate oder Fürsten an den andern in öffentlichen Angelegenheiten geschickt wird Einige Lehrer des Staatsrechts habeneinen Unterschied unter einen Gesandten und Abgesa...
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