
Die Abgeltungstheorem ein in der Praxis öffentlicher Unternehmen und in der Gesetzgebung gebräuchliches Vorgehen, so genannter Abgeltungen für im öffentlichen Interesse erbrachte Leistungen mit in die Erfolgseinnahmen einzubeziehen. Um betriebsfremde Lasten (zum Beispiel Versorgungslasten von Rechtsvorgängern), Lasten aus d...
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