
Die verantwortlichen Entsorgungsträger regeln den Anschluss der Grundstücke bzw. der Abfallerzeuger (Erzeuger) an die Einrichtungen zur Abfallentsorgung und die Benutzung dieser Einrichtungen durch die Abfallwirtschaftssatzung.
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https://umweltdatenbank.de/lexikon/abfallwirtschaftssatzung.html
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