
Das Abbruchgebot ist das Recht einer Gemeinde, ein Gebäude zu beseitigen, wenn das Gebäude bestimmte Bedingungen nicht erfüllt. Diese Bedingungen sind in Deutschland festgelegt im Rückbau- und Entsiegelungsgebot § 179 des Baugesetzbuches (BauGB) und in Österreich in diversen Baugesetzen, beispielsweise im Salzburger Raumordnungsgesetz 3. Abs...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Abbruchgebot

Wenn eine bauliche Anlage nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht und auch nicht so zu verändern ist, dass sie diesem angepasst werden kann, ist eine Gemeinde nach § 179 BauGB berechtigt, die Beseitigung der baulichen Anlage vom Eigentümer zu verlangen.
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https://www.enzyklo.de/lokal/42735

english: right (of a public authority) to force demolition] Siehe auch / Siehe: Rückbau- und Entsiegelungsgebot
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