
Aufsichtsratsmitglieder, die von der Hauptversammlung der AG ohne Bindung an einen Wahlvorschlag gewählt worden sind, können von ihr auch vor Ablauf ihrer Amtszeit abberufen werden. Der Beschluss bedarf einer Mehrheit von mindestens 3/4 der abgegebenen Stimmen. Die Satzung kann eine andere Mehrheit und weitere Erfordernisse bestimmen. Ein Au...
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