[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. regul. act. 1) Mit Beitzen oder einer beißenden Schärfe wegbringen; abätzen. Die Haare abbeitzen, bey den Gärbern und Lederbereitern. Ein Fell abbeitzen,die Haare von demselben abbeitzen. Abgebeitzte Wolle, welche mit Kalk von den Schaffellen abgebeitzet worden, Beitzwolle. 2) Gehö...
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