
Die Abänderungsklage ist ein Rechtsbehelf, der in der deutschen Zivilprozessordnung (ZPO) in {§|323|ZPO|dejure} geregelt ist. Wurde jemand in einer ersten Entscheidung zu künftigen Leistungen verurteilt, kann mit einer Abänderungsklage später versucht werden, diesen Vollstreckungstitel für die Zukunft abzuändern. Sowohl der Gläubiger als a...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Abänderungsklage

Klage auf Abänderung einer durch Urteil oder mittels anderen Titels festgesetzten, künftig fälligen wiederkehrenden Leistung. In der Praxis betreffen Abänderungsklagen vor allem Verurteilungen zu monatlichen Unterhaltszahlungen. Die Abänderungsklage ist in § 323 des Zivilprozes...
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Wird gegen ein Urteil kein Rechtsmittel eingelegt oder sind solche nicht mehr möglich, so erwächst das Urteil in Rechtskraft. Es kann inhaltlich nicht mehr geändert werden. Davon macht die Abänderungsklage (§ 323 ZPO) eine Ausnahme. Haben sich die Verhältnisse nachträglich wesentlich geändert, so kann der Verurteilte später auf Abänderung...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40204

Abänderungsklage, gerichtliche Klage mit dem Ziel, bereits wirksame Urteile, gerichtliche Vergleiche oder vollstreckbare Urkunden, die künftig wiederkehrende Leistungen betreffen, abzuändern, wenn die für die Verpflichtung maßgebenden Umstände sich wesentlich geändert haben (§ 323 ZPO).
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

die Klage gemäß § 323 ZPO auf Abänderung eines rechtskräftigen Urteils, durch das der Schuldner zu wiederkehrenden Leistungen (Unterhalts- und Rentenzahlungen) verurteilt ist.Externe LinksAbänderungsklage nach § 323 ZPO http://dejure.org/gesetze/ZPO/323.htmlAb&aum...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42303

Mit Abänderungsklage wird eine Klage auf Änderung einer durch Urteil festgesetzten, künftigen und laufenden Zahlung bezeichnet. Die Abänderungsklage kann von beiden Seiten geltend gemacht werden. Sie ist grundsätzlich in § 323 ZPO geregelt. Für Unterhaltsleistungen gibt es spezielle Regelungen in §§ 238, 239 FamFG, siehe auch unter Abände...
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https://www.lexexakt.de/glossar/abaenderungsklage.php

Eine Abänderungsklage wird in Zivilprozessen durchgeführt. Ziel der Abänderungsklage ist es, eine Abänderung einer durch eine Verurteilung auf wiederkehrende Leistung zu erwirken.
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https://www.mein-wirtschaftslexikon.de/a/abaenderungsklage.php
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