Überschuldung Bedeutung

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Überschuldung

Überschuldung Logo #40050Wenn das Vermögen einer Gesellschaft die Schulden nicht mehr deckt, liegt Überschuldung vor. In diesem Fall sind Vorstände bzw. Geschäftsführer dazu verpflichtet, spätestens nach drei Wochen ein Konkurs- oder Vergleichsverfahren zu beantragen. Auch Gläubiger können einen Antrag auf Eröffnung dieses Verfahrens stellen.
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