[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. neutr. mit dem Hülfsworte haben, Zorn äußern. Auf ungezähmten Rossen - - zürnet hinter mir ein zweyter Ferdinand, Raml. Auf jemanden zürnen. So auch das Zürnen. Anm. Schon bey dem Ottfried zurnan. Es ist von Zorn, daher es auch in dem alten Fragmente auf Carln den Großen be...
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