
Der Konzernabschluß ist in Konzernwährung aufzustellen. Wenn ausländische Konzerngesellschaften in den Konsolidierungskreis einzubeziehen sind, müssen die in der jeweiligen Hauswährung aufgestellten Jahresabschlüsse dieser Gesellschaften in die Konzernwährung umgerechnet werden. Für die Umrechnung sind insbesondere folgende Entscheidungen z...
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Umrechnung der in Hauswährung aufgestellten Jahresabschlüsse ausländischer Konsolidierungseinheiten in Kreiswährung, da der Konzernabschluß in Kreiswährung aufzustellen ist. Für die Umrechnung sind insbesondere folgende Entscheidungen zu treffen: Wahl zwischen dem Bilanzstichtagskurs und den historischen Wechselkursen für die Umrechnung der...
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Umrechnung von einer Währung in eine andere Währung.
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