verte , so viel wie »wende um«, in Gerichtsbucheinträgen, Akten und ähnlichem Hinweis darauf, dass sich die Fortsetzung des Textes auf der Rückseite des Blattes befindet. Der Begriff ist verschiedentlich in historischen Quellen zu finden. Die Kenntnis seiner Bedeutung kann besonders für ... Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134