[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. gewiß machen, weiches gleichfalls nur im Oberdeutschen und in den Hochdeutschen Kanzelleyen üblich ist, in der edlern Schreibart aber nicht vorkommt. 1. Fest, gewiß machen, bestätigen. Einen Contract vergewissern. Zu mehrerer dessen Vergewisserung ist gegenwärtiges - unte...
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