[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. 1. Ärger, d i. schlimmer machen; Schwed. förarga. Eine im Hochdeutschen fremde, nur noch im Oberdeutschen übliche Bedeutung. Weil sich die Krankheit schnell verargte. 2 Zum Argen deuten, d. i. übel auslegen; verdenken. Einem etwas verargen. Das kann ich ihm nicht verargen....
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verdenken, übel nehmen.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40186

(Text von 1910) Verdenken
1). Verargen
2). Verübeln
3). Wenn wir jemand etwas
verdenken, so urteilen wir, daß er sich selbst, und wenn wir ihm etwas
verübeln oder
verargen, daß er dadurch anderen schade.
Verübeln können wir jemand auch schon das, was bloß unangenehm für uns selbs...
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