
Mit Wirkung zum 1. Januar 2005 ist das Unterhaltsgeld im Sinne des Sozialgesetzbuch 3 ersetzt worden durch das Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung im Sinne des {§|116|sgb_3|juris} Nr. 1, {§|124a|sgb_3|juris} SGB III. Während die Anspruchsvoraussetzungen für das Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung zu denen des Arbeitslosen...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Unterhaltsgeld

Das Unterhaltsgeld gehört zu den steuerfreien Einnahmen und unterliegt damit nicht der Einkommensteuer. Jedoch wird das Unterhaltsgeld, das als Zuschuss gewährt wird, dem Progressionsvorbehalt unterworfen. Somit erhöht sich der Einkommensteuersatz, da bei der Berechnung des anzuwenden...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42083

Unterhaltsgeld, finanzielle Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit, die Personen bei Teilnahme an einer für die Weiterbildungsförderung anerkannten Vollzeitmaßnahme erhalten konnten, ab 2005 durch Arbeitslosengeld ersetzt (§ 117 SGB III).
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