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Unmittelbarer Besitz Bedeutung
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unmittelbarer Besitz
Der unmittelbarer Besitz an einer Sache liegt bei dem, der sie tatsächlich besitzt. Daneben kennt das BGB in § 868 BGB noch den mittelbaren Besitz.
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/unmittelbarerbesitz.php
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