[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Unbilligkeit, plur. die -en. 1) Die Eigenschaft, da ein Ding oder eine Handlung unbillig ist, ingleichen die Fertigkeit, den unvollkommenen Rechten anderer zuwider zu handeln, ohne Plural 2) Eine unbillige Handlung selbst; mit dem Plural.
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_4_0_666

Unbilligkeit bezeichnet ein der Gerechtigkeit widersprechendes Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung. Der Begriff der Billigkeit findet sich z.B. in § 315 BGB, der besagt, daß bei einer fehlenden Vereinbarung über den Inhalt der Leistung diese nach billigem Ermessen bestimmt werden muss. Ei...
Gefunden auf
https://unternehmerinfo.de/Lexikon/U/Unbilligkeit.htm

Unbilligkeit bezeichnet ein der Gerechtigkeit widersprechendes Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung. Der Begriff der Billigkeit findet sich z.B. in § 315 BGB, der besagt, daß bei einer fehlenden Vereinbarung über den Inhalt der Leistung diese nach billigem Ermessen bestimmt werden muß. Eine Bestimmung durch einen Dritten ist dann unw...
Gefunden auf
https://www.gbt.ch/Lexikon/U/Unbilligkeit.html
Keine exakte Übereinkunft gefunden.