Unbefugtes Tragen einer Uniform Bedeutung

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unbefugtes Tragen einer Uniform

unbefugtes Tragen einer Uniform Logo #42834Das unbefugten Tragen staatlicher Uniformen ist gemäß § 132a Abs. 1 Nr. 4 StGB ein strafbares Vergehen. Hierunter kann z.B. auch das Tragen eines polizeigrünen T-Shirts mit der weißen Aufschrift Polizei fallen.
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