
Zusätzliche Umhüllungen der Verkaufsverpackungen zur Abgabe der Ware auf dem Wege der Selbstbedienung, zur Erschwerung des Diebstahls oder die vorwiegend der Werbung dienen, bezeichnet man als Umverpackungen. Die Verpackungsverordnung hat u.a. zum Ziel, unnötige Umverpackungen zu verm....
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Umschließung, die von einem Absender für die Aufnahme von mehreren Versandstücken und für die Bildung einer Einheit zur leichteren Handhabung und Verladung während der Beförderung verwendet wird, z.B. Versandstücke auf einer Palette, die mit einer Schrumpffolie gesichert sind.
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Zusätzliche Verpackung, dient primär dem Abverkauf der Ware und wird vielmals auch als Träger der Kommunikation verwendet. Z. B. die elektrische Zahnbürste bräuchte nicht eine Box, in welcher diese verpackt ist, somit kann aber Erklärung, Botschaften und Garantien kommuniziert werden.
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Eine zusätzliche Verpackung zur bereits angewendeten Verpackung
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