[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Syndicus, des -ci, plur. die -ci, das Lat. und Griech. Syndicus, derjenige, welcher einer ganzen Gemeine, oder einer ansehnlichen Gesellschaft Rath ertheilet, und sie in gerichtlichen Sachen vertritt; im Oberdeutschen, Schaffner, Fürsprech, Frieddinger. Daher das Syndicat, des -es, plur....
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