
Mit summarischen Verfahren werden gerichtliche Verfahren bezeichnet, bei denen anstelle der genauen gerichtlichen Nachprüfung ein vereinfachtes schnelles Verfahren ohne exakte Prüfung tritt. Im Zivilprozessrecht gehören zu den summarischen Verfahren z.B. das Mahnverfahren im Strafprozessrecht der Strafbefehl und das vereinfachte Jugendverfahren....
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