
In der Wirtschaftssoziologie : allgemein die Zuordnung eines einzelnen (Sachverhalt, Einzelfall) zu einem vorweg als tragfähig angenommenen begrifflichen oder theoretischen Ordnungssystem (in der Rechtsprechung z.B. die Zuordnung eines Sachverhalts zu einer gesetzlichen Bestimmung). In der soziologischen methodologischen Debatte gilt Subsumption i...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/subsumption/subsumption.htm
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