
Davon, dass ein Anspruch substantiiert ist, spricht man im Zivilprozessrecht, wenn genügend Tatsachen vorgetragen wurden, um ihn begründet scheinen zu lassen. Siehe unter Darlegungslast/Behauptungslast und Substantiierunglast.
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https://www.lexexakt.de/glossar/substantiiert.php
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