
Die von einem Entscheidungsträger einem bestimmten ungewissen Tatbestand i.w.subjektive Wahrscheinlichkeit beigelegten Eintrittserwartungen, z.B. für bestimmte Bankplanungsvariablen. Beruht nicht auf statistischen, massenhaft anfallenden Daten, sondern auf subjektiven, aus der Erfahrung gewonnenen Beurteilungen. Ggs.: objektive Wahrscheinlichke.....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/subjektive-wahrscheinlichkeit/subj
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