
die dem Staatsbürger vom Staat garantierte Rechtsstellung, auch gegenüber den Trägern der öffentlichen Gewalt, vor allem das Recht zur Mitgestaltung des Staats durch Teilnahme an Wahlen, Abhaltung politischer Versammlungen, Gründung politischer Vereine, Übernahme von Ehrenämtern u. a.
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