[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. mit einem Siegel versehen, das Siegel auf etwas drücken. Einen Brief siegeln. Eine Urkunde siegeln. In den meisten Fällen sind dafür die Zusammensetzungen besiegeln, versiegeln, zusiegeln üblich. Von angehängten Siegeln sagt man auch lieber das Siegel anhängen, als siege...
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_2_0_693
Keine exakte Übereinkunft gefunden.