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Schuldbrief

Schuldbrief Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Schuldbrief, des -es, plur. die -e, ein Brief, d. i. eine Urkunde, worin man einem andern eine Geldsumme schuldig zu seyn bekennet; eine Obligation, Handschrift.
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_7_2_2967

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Schuldbrief Logo #40180Grundpfandrecht; verkehrsfähige Forderung, für die das Grundstück und der Schuldner mit seinem persönlichen Vermögen haften.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/40180

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Schuldbrief Logo #42134Schuldbrief, die bei der Erteilung einer Briefgrundschuld ausgestellte Urkunde (Grundschuld). - In der Schweiz ist der Schuldbrief eine der drei Formen des Grundpfandrechts. Der Schuldner haftet unbeschränkt, nicht nur mit dem Wert des Grundstücks (Artikel 842 folgende ZGB).
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Schuldbrief Logo #42719Wertpapier, durch das eine persönliche Forderung begründet und grundpfändlich sichergestellt wird.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42719

Schuldbrief

Schuldbrief Logo #42834Eine Form des Grundpfands im Zivilrecht der Schweiz. Für Deutschland vergleiche Schuldschein.
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/schuldbrief.php

Schuldbrief

Schuldbrief Logo #42295Schuldbrief , s. v. w. Schuldschein.
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

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Schuldbrief Logo #42832(Schweiz) Siehe → Papier-Schuldbrief (Schweiz) und → Register-Schuldbrief (Schweiz).
Gefunden auf https://www.stalys.de/data/ix04.htm

Schuldbrief

Schuldbrief Logo #42871eines der schweizerischen Grundpfandrechte, aufgrund dessen der Schuldner für den Ausfall des dinglichen Rechts auch persönlich haftet. Der Schuldbrief ähnelt der deutschen Briefhypothek.
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/schuldbrief
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