
schriftliches Verfahren, Form des gerichtlichen Verfahrens, bei dem allein der schriftliche Akteninhalt Grundlage des Urteils ist; entbindet die Parteien vom persönlichen Erscheinen. Das schriftliche Verfahren ist in der ZPO (§ 128) u. a. Verfahrensordnungen als Ausnahme vom Grundsatz der Mündlichk...
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Von schriftlichem Verfahren spricht man, wenn das Gericht gemäß § 128 Abs. 2 ZPO seine Entscheidung ohne mündlichen Verhandlung trifft. Das schriftliche Verfahren ist nur möglich, wenn beide Parteien zustimmen. Es ist eine Ausnahme vom Mündlichkeitsprinzip. Das schriftliche Verfahren kann in allen Verfahren in allen Instanzen durchgeführt we...
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das ausschließlich schriftliche Entscheidungsverfahren der Gerichte in einem Zivilprozess, als Abweichung vom Grundsatz der Mündlichkeit nur zulässig mit Zustimmung der Parteien (§ 128 Abs. 2 ZPO).
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