
Nach deutschem Recht ist ein Schatz oder auch Schatzfund eine Sache, die so lange verborgen gelegen hat, dass ihr Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist ({§|984|bgb|juris} BGB). Der Finder eines Schatzes erwirbt bereits mit der Entdeckung hälftiges Miteigentum, siehe Fund, es sei denn es gilt das Schatzregal, das sich auf archäologische Funde ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Schatz
[Begriffsklärung] - Schatz bezeichnet: Schatz ist der Familienname folgender Personen: ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Schatz_(Begriffsklärung)
[Einheit] - Schatz war ein Feld- und Flächenmaß an vielen Orten im Elsass. Es war für die Vermessung von Weinbergsland bestimmt. Die Quadratrute war mit 30 Ruten Länge und 1 Rute Breite festgelegt. == Literatur == == Einzelnachweise == ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Schatz_(Einheit)

ist eine bewegliche Sache, die so lange verborgen gelegen hat, dass der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist. Die Behandlung des Schatzfundes im römischen Recht ist streitig (nach Hadrian zur Hälfte an den Finder und den Grundeigentümer). Im Mittelalter hat der König das Schatzregal. Beide Lösungen werden im folgenden vielfach miteinander v...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Schatz, , Recht: Schatzfund, der Fund einer Sache, die so lange verborgen war, dass ihr Eigentümer nicht zu ermitteln ist. Der Schatz gehört zur Hälfte dem Entdecker, zur Hälfte dem Eigentümer der Sache, in der der Schatz verborgen war (§ 984 BGB); landesrechtlich zum Teil abweichend geregelt.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Schatz, , allgemein: kostbarer Besitz, Vermögen.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Schatz, Familiennamenforschung: ûbername zu mittelhochdeutsch scha(t)z »Reichtum, Schatz, Vermögen; Auflage, Steuer; Anrede an den Geliebten« für einen reichen, gelegentlich auch für einen liebenswürdigen Menschen. Im Jahre 1329 ist Poppo Schatz in Nürnberg belegt.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Ein Schatz ist eine Sache die solange verborgen lag, daß ihr Eigentümer nicht mehr ermittelbar ist (§ 984 BGB). Findet jemand einen Schatz (Schatzfund) so muß er sich den Schatz gemäß § 948 BGB mit dem Eigentümer der Sache in der der Schatz verborgen war teilen. Handelt es sich bei dem Schatz um ein sog. Bodenaltertum, d.h. um geschichtlich...
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https://www.lexexakt.de/glossar/schatzfund.php

Schatz (mhd. schaz, schatz, lat. thesaurus). Eine bewegliche Sache, die so lange verborgen geblieben war, dass der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist. Ein gehobener Schatz stand im MA. zunächst dem König zu (Schatzregal). Gelegentlich wurde er nach röm. Recht je zur Hälfte dem Grundeigentümer un...
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Schatz (lat. Thesaurus), im allgemeinen etwas Vorzügliches, mit Sorgfalt Bewahrtes; namentlich eine Wertsache, welche auf ungewöhnliche Weise verborgen war, und deren Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist. Nach römischem Recht ist der S. eine Zubehör des Ortes, wo er sich findet, er gehört dem Eigentümer desselben, der aber Dritten, sofern ...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

im bürgerlichen Recht eine Sache, die so lange verborgen gelegen hat, dass der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist. Wird der Schatz entdeckt ( Fund ), erwerben der Entdecker und der Eigentümer der Sache, in der er verborgen war, nach dem deutschen Recht je zur Hälfte (§ 984 BGB) das Eigentum an ihm, ähnlich nach österreichischem...
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https://www.wissen.de//lexikon/schatz
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