
Ab¦bruch¦ge¦neh¦mi¦gung [f. 10 ] Erlaubnis, Gebäude oder Gebäudeteile abzureißen; eine A. für ein altes Haus erhalten
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42303
(behördlich) Eine amtliche Bescheinigung, dass ein Bauwerk, Gebäude oder eine bauliche Anlage abgerissen werden darf. Bis auf Fälle, die freigestellte bauliche Anlagen (im weiteren Sinne) betreffen, ist grundsätzlich eine Abbruchgenehmigung erforderlich.
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https://www.stalys.de/data/ix04.htm
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