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Rücktritt Logo #42000 Als Rücktritt oder als Demission wird das Niederlegen eines Amtes vor Ablauf der Frist bezeichnet. Rücktritte aus befristeten Anstellungen bzw. Ernennungen gibt es etwa beim Sport (Trainer), in der Wirtschaft (Manager) oder in der Politik (Minister, Regierungschef, Parteivorsitzender). Ein Rücktritt ist der individuelle Schritt eines Amtsinhabe...
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Rücktritt Logo #42000[Begriffsklärung] - Rücktritt bezeichnet ...
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Rücktritt Logo #42000[Zivilrecht] - Der Rücktritt führt im deutschen Schuldrecht zu einer Rückabwicklung des Vertrages, sodass empfangene Leistungen zurückgewährt werden müssen ({§|346|bgb|juris} Abs. 1 BGB); erst recht erlöschen bisher noch nicht erfüllte Ansprüche (rechtsvernichtende Einwendung). Ein Rücktritt ist nur ausnahmsweise...
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Rücktritt Logo #42015ist die vom Handelnden ausgehende nachträgliche Zurücknahme einer Handlung durch ein entgegengesetztes Verhalten. Der R. von einem Rechtsgeschäft ist im Privatrecht auf vielleicht kirchenrechtlicher Grundlage auf Grund einer Vereinbarung oder auf Grund einer Rechtsvorschrift (z. B. Wandlungsrecht im Kaufrecht) möglich. Im Strafrecht kann der TÃ...
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Rücktritt Logo #42759der Austritt aus dem Beruf
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Rücktritt Logo #42065(engl. rescission) Rücktritt ist das Recht, sich durch einseitige Erldärung gegenüber dem Vertragspartner von einem Vertrag zu lösen. Die Berechtigung kann sich aus dem Vertrag selbst (sog. Rücktrittsvorbehalt) oder aus gesetzlichen Vorschriften (§§ 323 Bürgerliches Gesetzbuch [BGB]) ergeben. Ist de...
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Rücktritt Logo #42134Rücktritt, bürgerliches Recht: die auf Gesetz oder Vertrag beruhende Erklärung eines Vertragsteils an den Vertragsgegner, dass der wirksam abgeschlossene Vertrag als nicht geschlossen behandelt werden soll (§§ 346 folgende BGB). Das Recht zum Rücktritt kann sich aus Gesetz (z. B. bei Vertragsverl...
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Rücktritt Logo #42134Rücktritt, Strafrecht: Rücktritt vom Versuch, Versuch.
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Rücktritt Logo #42394Ein Rücktritt löst das Vertragsverhältnis rückwirkend auf einen bestimmten Zeitpunkt auf, im Gegensatz zur Kündigung, welche ein Vertragsverhältnis für die Zukunft auflöst. Der Rücktritt hat zur Folge, dass der Versicherer Leistungen, welche er nach Vorliegen des Rücktrittsgrundes erbracht hat, zurückfordern kann.
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Rücktritt Logo #40167Nach den Par. 16 - 22 hat der Antragsteller alle ihm bekannten gefahrerheblichen Umstände (Anzeigepflichtige Gefahrumstände) wahrheitsgemäß anzuzeigen. Der Versicherer hat ein Rücktrittsrecht für den Fall der Verletzung dieser Verpflichtung. Dieses Rücktrittsrecht ist besonders dort praktisch bedeut...
Gefunden auf https://www.financefinder24.de/lexikon_V/versicherungsnetz.de+-+Versicherun

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Rücktritt Logo #42042Anders als die Kündigung kann eine Vetragsseite von einem Kreditvertrag zurücktreten, wenn bestimmte Voraussetzungen von einer Vertragsseite nicht erfüllt wurden. Diese Aufhebung bedeutet dann eine Rückabwicklung des kompletten Vertrags, was unter Umständen auch ohne Nichtab...
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Rücktritt Logo #42731Rücktritt bezeichnet das Recht eines Käufers, bei nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung des Verkäufers vom Vertrag zurückzutreten (§ 323 BGB, neue Fassung). Qualitätsmängel sind verfehlte Kundenspezifikationen (siehe auch: Fehler) und entsprechen einer nicht vertragsgemäß erbrachten Leistung. Da der Rücktritt Kosten verur...
Gefunden auf https://www.management-infocenter.de/dict/ruecktritt.php

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Rücktritt Logo #42091Der Rücktritt vom Vertrag ist nicht zu verwechseln mit der Kündigung. Eine Kündigung löst ein Vertragsverhältnis stets für die Zukunft auf, während der Rücktritt das Vertragsverhältnis rückwirkend auf einen bestimmten Zeitpunkt zum Erlöschen bringt. Der Rücktritt hat zur Folge, dass der Versicherer ...
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Rücktritt Logo #42880(engl. rescission) Rücktritt ist das Recht, sich durch einseitige Erldärung gegenüber dem Vertragspartner von einem Vertrag zu lösen. Die Berechtigung kann sich aus dem Vertrag selbst (sog. Rücktrittsvorbehalt) oder aus gesetzlichen Vorschriften (§§ 323 Bürgerliches Gesetzbuch [BGB]) ergeben. Ist der Rücktritt wirksam erklärt, entsteht .....
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Rücktritt Logo #42871(Strafrecht) als Rücktritt vom Versuch einer der Strafaufhebungsgründe. Zu unterscheiden ist zwischen Rücktritt vom unbeendeten Versuch, wo Straffreiheit eintritt, wenn der Täter freiwillig von der Weiterführung der Tat Abstand nimmt (§ 24 Abs. 1, 1. Alternative StGB), und dem Rücktritt vom beendeten Versuch,...
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Rücktritt Logo #42871(Vetragsrecht) rückwirkende Auflösung eines Vertrages durch Erklärung des Rücktritts gegenüber dem Partner aufgrund vertraglichen Rücktrittsvorbehalts oder gesetzlichen Rücktrittsrechts (z. B. bei Schuldnerverzug im Rahmen eines gegenseitigen Vertrags); der Rücktritt verpflichtet die Partner zur Rückgewähr bzw. z...
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