
Die Reichsacht (auch Acht, von althochdt. ahta = Verfolgung, Verb ächten; auch: proscriptio, Verfestung, Bann) war eine im Mittelalter vom König beziehungsweise vom Kaiser, in der Frühen Neuzeit vom König oder vom Kaiser unter Mitwirkung der Reichsgerichte und der Kurfürsten verhängte Ächtung (Fried- und Rechtloserklärung) vor allem bei La...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Reichsacht

ist die im Hoch- und Spätmittelalter für das gesamte Reich verhängte Acht. Die hofgerichtliche und kammergerichtliche R. können nur gegen denjenigen ausgesprochen werden, der trotz dreimaliger Ladung vor den König oder das königliche Gericht ausbleibt. Löst sich der Geächtete nicht aus der R., kann gegen ihn die Reichsaberacht verhängt wer...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Reichsacht, plur. inus. diejenige Acht, vermittelst deren jemand aus den Gränzen eines ganzen Reiches verbannet wird; zum Unterschiede von der Land- und Stadtacht. In engerer Bedeutung, im Deutschen Staatsrechte, die von dem Kaiser oder einem der höchsten Reichsgerichte erkannte, oder a...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_6_0_869

Reichs
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Mit Reichsacht wurde im Mittelalter die für das ganze Reich gültige Acht/Oberacht bezeichnet, die nur vom Kaiser ausgesprochen werden konnte. Beispiel: Karl V verhängte die Reichsacht über Luther. Die Reichsacht war aber nur so wirksam wie die Landesfürsten bereit waren sie umsetzen.
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https://www.lexexakt.de/glossar/reichsacht.php

Reichsacht (proscriptio regis, pr. imperatoris, bannum imperiale). Vom Kaiser oder König bzw. deren Stellvertreter verfügte, im ganzen Reich gültige Acht. Von 'http://u0028844496.user.hosting-agency.de/malexwiki/index.php/Reichsacht'
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https://www.mittelalter-lexikon.de/

Reichsacht , s. Acht.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

eine für das gesamte Reichsgebiet geltende Acht, die anfänglich nur vom König (Kaiser) oder vom Reichshofgericht (später Reichskammergericht, Reichshofrat), seit dem 13. Jahrhundert auch von hierzu privilegierten einzelnen Herren oder Städten ausgesprochen werden konnte. Seit Kaiser Friedrich II. war Gesetz, dass dem länger andauern...
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https://www.wissen.de//lexikon/reichsacht
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