
Mit Anspruch auf rechtliches Gehör wird das Recht eines Bürgers bezeichnet, in einem staatlichen Verfahren seinen Standpunkte in ausreichender und sachgerechter Weise darlegen zu dürfen. Dabei muss die entscheidende Stelle in ihrer Entscheidung erkennen lassen, dass sie den Standpunkt zur Kenntnis genommen und sich damit auseinandergesetzt hat. ...
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