[Achtung: Schreibweise von 1811] -er, -ste, adj. et adv. Ruhm bringend, Ruhm gewährend, mit Ruhm. Jemanden ein rühmliches Zeugniß geben Rühmlich von jemanden sprechen. Eine rühmliche That. Sich rühmlich verhalten Sein Amt rühmlich verwalten. Das ist nicht rühmlich.
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_6_2_2122
Keine exakte Übereinkunft gefunden.