[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. et irreg. act welches im letztern Falle, im Mittelw. gerochen, im Imperat. aber räche hat, ein begangenes Unrecht an dem der es begangen hat, ahnden; mit der vierten Endung der Sache. 1) Im weitesten Verstande, da es auch von der Ahndung des Gesetzgebers, für strafen, gebraucht w...
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(Text von 1910) Ahnden
1). Strafen
2). Rächen
3). Ahnden (mhd.
anden, ahd.
antôn, anadôn, vom ahd.
anto, anado, mhd.
ande, d. i. Kränkung, erbittertes Gefühl darüber, Eifer, Zorn, Unwille) zeigt zugleich tiefgehende Empfindung des geschehenen Unrechts, so...
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