
I. S. d. KWG und GroMiKV . Während der Geschäftsgegenstand als solcher genügt, um ein Unternehmen als Wertpapierhandelsunternehmen zu qualifizieren und damit die Erlaubnispflichtigkeit seiner Tätigkeit zu begründen, setzt die Einstufung als qualifiziertes Wertpapierhandelsunternehmen für die GroMiKV (Anrechnungserleichterungen) voraus, da...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/qualifiziertes-wertpapierhandelsun
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