
Keine Verpflichtung zur Prüfung und Punzierung besteht für * Edelmetallgegenstände, die vor 1938 erzeugt wurden und einen wissenschaftlichen, künstlerischen, geschichtlichen oder kulturgeschichtlichen Wert haben (sog. 'Antiquitäten'), * Edelmetallgegenstände, die ausschließlich wissenschaftlichen, technischen oder medizinischen Zwecken di......
Gefunden auf
https://www.beyars.com/lexikon/lexikon_a_1.html
Keine exakte Übereinkunft gefunden.