[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. die Folge des Mannigfaltigen nach und neben einander bestimmen. 1. Eigentlich, in Ordnung bringen, einem jeden von mehrern Dingen seine gehörige übereinstimmige Stelle anweisen, zunächst dem Orte, in weiterer Bedeutung aber auch der Zeit und dem Verhältnisse nach. Die Büc...
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Vb. (order) In einer Folge zusammenstellen, z.B. nach einem alphabetischen oder numerischen Prinzip.
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