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Obligationenrecht

Obligationenrecht Logo #42000 Obligationenrecht kann bezeichnen: Siehe auch: Vertragsrecht, Deliktsrecht und Bereicherungsrecht für rechtsvergleichende Abhandlungen der betroffenen Rechtsgebiete ...
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Obligationenrecht Logo #42000[Schweiz] - ==== Vierzehnter Titel: Die Geschäftsführung ohne Auftrag ==== Dieser Abschnitt behandelt den Fall, wenn jemand im Namen eines anderen ein Geschäft führt und Verantwortlichkeiten eingeht, ohne explizit dafür beauftragt zu sein. Diese Regeln sind etwa dann anzuwenden, wenn jemand ohne explizite Regelung eine...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Obligationenrecht_(Schweiz)

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Obligationenrecht Logo #42134Obligationenrecht, Abkürzung OR, als 5. Teil des schweizerischen ZGB das Gesetz vom 30. 3. 1911, das das Zustandekommen von vertraglichen und gesetzlichen Schuldverhältnissen, die einzelnen Vertragstypen sowie das Handels-, Gesellschafts- und Wertpapierrecht regelt.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Obligationenrecht Logo #42871Schuldrecht. In der Schweiz ist das Obligationenrecht der 5. Teil des Zivilgesetzbuchs, der Schuldrecht, Handelsrecht, Wertpapierrecht und Recht der Handelsgesellschaften sowie Urheberrecht und Recht des Verlagsvertrags zusammenfasst (Art. 1 – 183 OR enthalten die Allgemeinen Bestimmungen).
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