
Als nasciturus (lat. „Leibesfrucht“) wird das bereits gezeugte, aber noch ungeborene Kind bezeichnet. Daher wird bereits ein menschlicher Embryo nach der Einnistung in die Gebärmutterschleimhaut als Nasciturus bezeichnet. == Deutschland == Im deutschen Recht ist der Nasciturus (nach herrschender Meinung) Träger von Grundrechten, wie beispiel...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Nasciturus

(lat. [M.]) ist die menschliche Leibesfrucht im Mutterleib.Koch, E., Der nasciturus als Rechtsgut, in: Cupido legum, hg. v. Burgmann, L. u. a., 1985, 87
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Nasciturus der, Recht: Bezeichnung für die Leibesfrucht.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Lat. Leibesfrucht. Das gezeugte, aber ungeborene Kind ist grundsätzlich nicht rechtsfähig. Allerdings ist es Träger einzelner im Gesetz festgelegter Rechte. Z.B. ist es erbfähig wenn es zum Zeitpunkt des Erbfalls bereits gezeugt war.
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https://www.lexexakt.de/glossar/nasciturus.php

das noch ungeborene Kind, das schon gewisse gesetzliche Rechte hat; z. B. ist der Nasciturus erbfähig, wenn er zum Zeitpunkt des Erbfalls gezeugt, aber noch nicht geboren war (§ 1923 Abs. 2 BGB).
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https://www.wissen.de//lexikon/nasciturus
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